5 Fehler bei Facebook-Gewinnspielen und wie man sie vermeidet!
3. Dezember 2017
Lesezeit: 4 Minuten

Gewinnspiele erfreuen sich auf Facebook großer Beliebtheit und dies sowohl bei Seitenbetreibern, als auch bei Kunden.
Unternehmen bekommen die Möglichkeit, ihre Online-Community mit einem Gewinnspiel zu belohnen, ohne dabei einen großen Aufwand oder hohe Kosten zu haben. Ein weiterer Vorteil: so können sie auch relativ einfach die Interaktionsrate ihrer Unternehmerseite erhöhen.
Kunden kostet es oft nur ein Like oder Kommentar, um an den unterschiedlichsten Gewinnspielen teilzunehmen. Selten müssen persönliche Informationen, wie E-Mail-Adresse etc. angegeben werden.
Aber Achtung! Facebook ist keine rechtsfreie Zone. Um sich vor möglichen Abmahnungen und Strafen zu schützen, gilt es, vor allem von Unternehmerseite her, ein paar Dinge in der Durchführung von Gewinnspielen zu beachten. Wir zeigen Ihnen fünf typische Fehler und wie man diese vermeidet:
1. Das Missachten der Facebook Nutzerrichtlinien!
Die Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten gelten für alle Unternehmer-/Fan-Seiten auf Facebook und legen dafür Gemeinschaftsstandards fest. Wer sich nicht daran hält, riskiert Löschung einzelner Beiträge, Promotions etc. oder sogar Sperrung oder Löschung des kompletten Seitenprofils durch Facebook.
Unter anderem geben diese Nutzerrichtlinien auch klar vor, wie Promotions (bspw. Gewinnspiele oder Wettbewerbe) auf der Plattform durchzuführen sind.
Ein Beispiel: Persönliche Chroniken und Verbindungen zu FreundInnen dürfen nicht für die Organisation von Promotions genutzt werden. So sind Aufforderungen wie „Markiere deine Freunde/Freundinnen in diesem Beitrag, um teilzunehmen“ nicht erlaubt.
Tipp: Fordert man nicht direkt zum Markieren auf, sondern formuliert die Teilnahmebedingung etwas um, wäre es seitens Facebook rechtens. Statt „Markiere einen Freund/eine Freundin, mit dem/der du den Gewinn teilen würdest!“ könnte es dann zum Beispiel heißen: „Lass uns in den Kommentaren wissen, mit wem du den Gewinn teilen würdest?“ Die TeilnehmerInnen verlinken dann von sich aus in den Kommentaren, ohne direkt von Ihnen dazu aufgefordert zu werden. Achtung! Tut das ein/e TeilnehmerIn nicht, ist das von Facebook aus, kein Grund ihn/sie vom Gewinn auszuschließen, da wie erwähnt eine Teilnahme nicht an die Bedingung einer Markierung geknüpft werden darf.
Des Weiteren müssen alle Gewinnspiele die Anmerkung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und auch nicht davon gesponsert, unterstützt oder organisiert wird, enthalten.
2. Das Missachten des Österreichischen Rechts!
Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen in Österreich ist grundsätzlich dem Bund vorbehalten. Zahlreiche Auflagen müssen erfüllt sein um eine Konzession dafür zu erlangen. Grundsätzlich heißt es, was offline an Recht gilt, gilt auch im WorldWideWeb, also auch bei der Durchführung von Online-Gewinnspielen.
Gewinnspiele oder Preisausschreibungen sind als Glücksspiele dann auch ohne Konzession erlaubt, wenn daraus keine Einnahmen erzielt werden. Im Falle eines Facebook Gewinnspieles, können Teilnehmer also kommentieren, liken oder posten um am Gewinnspiel teilzunehmen, ohne dabei einen Betrag für ein Los oder ein Produkt entrichten zu müssen. Aus diesen Aktionen werden dann per Zufall Gewinner ermittelt.
Die Teilnahmebedingungen regeln dabei den Ablauf des Gewinnspieles.
Darin sollten unbedingt folgende Punkte enthalten sein:
- der Veranstalter: Wer führt das Gewinnspiel durch?
- die Teilnehmer: Wer darf daran teilnehmen, wer ist ausgeschlossen (z.B. Altersbeschränkung)
- der Gewinn: Was wird verlost?
- die Aufgabe: Was ist zu tun um zu gewinnen?
- die Laufzeit
- der Auswahlmodus der Gewinner und wie diese zum Gewinn kommen
- weitere Informationen: z.B. Was passiert, wenn sich ein Gewinner nicht meldet oder an wen werden möglicherweise Daten weitergegeben? Werden Gewinner öffentlich bekanntgegeben? etc.
Die Teilnahmebedingungen können Sie entweder direkt im Gewinnspielposting unterbringen oder einen Link dazu setzen. Sie können sich so also auch zum Beispiel auf der Webseite Ihres Unternehmens oder einer Notizseite auf Ihrer Facebook-Seite befinden.
Achtung, Gewinne sind einklagbar! Es gibt Regelungen, die im Falle einer Nicht-Leistung bei Gewinnzusagen den Konsumenten schützen.
Gerade deshalb sollten Teilnahmebedingungen möglichst konkret formuliert werden.
3. Keine richtigen Ziele für das Gewinnspiel setzen!
Ein Gewinnspiel auf Facebook zu starten ist schnell geschehen. Welche Ziele verfolgen Sie aber mit dem Anbieten des Gewinnspieles?
Mögliche Ziele könnten hier sein:
- Steigerung von Aufmerksamkeit/Reichweite
- Steigerung der Interaktion
- Produkt/Dienstleistung des Unternehmens promoten/in den Mittelpunkt stellen
- Belohnung der Community aber auch z.B.
- Marktforschung oder
- Lead- und Adressgenerierung
Für letztere gibt es die Möglichkeit Gewinnspiele nicht in der Chronik sondern in einer App oder auf einer Microseite über Facebook abzuhalten. Hier erlauben Ihnen die Facebook-Nutzerrichtlinien Daten zu sammeln, solange diese mit den Datenschutzrichtlinien übereinstimmen.
4. Das falsche Produkt verlosen!
Achten Sie darauf, dass Ihr Gewinn zu Ihrer Zielgruppe und zu Ihrem Unternehmen passt.
Ein Beispiel: Sie sind Betreiber eines Thermenhotels und beschließen eines der neuen iPhone X an ihre Community zu verlosen. Das iPhoneX-Gewinnspiel steigert – zumindest für kurze Zeit – tatsächlich Ihre Reichweite und pusht Ihre Interaktionsrate. Aber zeigen die Nutzer, die an Ihrem Gewinnspiel teilgenommen haben auch Interesse an Ihrem Thermenhotel? Worin besteht der Mehrwert für Ihr Hotel? Besser: Produkte oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens als Gewinn anbieten. In diesem Fall könnte das z.B. ein Thermenwochenende für zwei sein.
5. Die Gestaltung des Gewinnspieles außer Acht lassen!
Welche Zielgruppe definieren Sie für das Gewinnspiel?
Wer soll am Gewinnspiel teilnehmen?
Wann sind diese Nutzer auf Facebook verfügbar?
Wichtige Fragen, die Sie auf keinen Fall außer Acht lassen sollten.
Überlegen Sie sich genau an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit das Gewinnspiel online gehen und wie lange es zugänglich sein soll. Ein Gewinnspiel kann noch so gut aufgesetzt sein, erreicht man nicht die passenden Nutzer damit, ist es wenig zielführend.
Achtung: Dieser Blogbeitrag ist keine Rechtsberatung! Dementsprechend kann ich für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der von mir bereitgestellten Inhalte keine Haftung übernehmen. Als Empfehlung kann ich die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Peter Harlander (www.lawoffice.at) in Salzburg empfehlen.
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